Sinn und Zweck von Hausaufgaben:
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler.
Voraussetzungen für die Aufgabenstellung:
Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülern möglich
ist. Dabei bieten sich besonders auch differenzierte Aufgabenstellungen an. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen.
Würdigung und Bewertung:
Die Lehrkraft würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen durch die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit und fördert auch auf diese Weise die
Motivation der Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.
Zeitaufwand:
Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schüler berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind im Primarbereich 30 – 45 Minuten.
Eine Rückmeldung der Eltern bei Zeitüberschreitung sollte erfolgen. Bereits in der 1. Klasse sollten die Schüler an die tägliche Erledigung von Hausaufgaben herangeführt werden. Der Zeitrahmen
sollte im Laufe des 1. Schuljahres nach und nach auf 30 Minuten ausgedehnt werden.
Im Laufe der Schuljahre kann der Zeitaufwand auf gelegentlich bis zu 60 Minuten erweitert werden.
Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schüler Rechnung getragen.
Vom Freitag zum folgenden Montag dürfen im Primarbereich keine Hausaufgaben gestellt werden.
Maßnahmen bei nicht angefertigten Hausaufgaben: